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Stadt appelliert: Überwuchs zurückschneiden

Die Stadt Wetter appelliert an alle Grundstückseigentümer und Pächter, Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen, die auf Kreuzungen, Einmündungen sowie Fußgänger- und Radwege ragen, so zurückzuschneiden, dass sie den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen oder gefährden.

Auch Straßenlaternen und Verkehrszeichen sind stellenweise durch privaten Überwuchs verdeckt oder zugewachsen und bieten somit weder Orientierung noch Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Hier gilt, dass Verkehrszeichen aus mehreren Metern gut zu erkennen sein müssen.

Auch in den Bäumen hängengebliebene oder abgestorbene Äste müssen entfernt werden, damit diese keine Gefahr durch Herabfallen darstellen.

Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen (behördlich angeordnet oder zugelassen) zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen sind das ganze Jahr über erlaubt.

Eine Orientierung, bis zu welcher Höhe hereinragende Äste aus dem Verkehrsraum entfernt werden müssen, gibt das sogenannte Lichtraumprofil, das empfiehlt, Fahrbahnen in einer Höhe von 4,50 m freizuhalten, Rad- und Fußwege bis zu einer Höhe von 2,50 m.

Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und können für Schäden, die durch ihr verkehrsgefährdendes Grün entstanden sind, haftbar gemacht werden.

Der Rückschnitt von Überwuchs stellt zudem sicher, dass Rettungs- und Feuerwehrkräfte allzeit und ungehindert zum Einsatz kommen.

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